TECHNIK / KLEIDERKAMMER
FEUERSCHUTZ UND RETTUNGSDIENST

Die Sachgebiet Technik ist ein „Dienstleistungsbetrieb“ innerhalb der Feuerwehr Siegen. In der Abteilung werden alle Beschaffungen von Fahrzeugen, Geräten und persönlicher Schutzausrüstung (PSA) vorbereitet und durchgeführt.




Dipl. Kaufmann 
MARCO BERNERS

Brandamtsrat

Arbeitsgruppenleiter
Technische Dienste

Fahrzeugtechnik
Fahrzeugbeschaffung Feuerwehrausrüstung
Schutz- und Dienstkleidung
Kleiderkammer


KONTAKT:

RAUM:
32 (OG FW)
TELEFON:
(0271) 404-4714
E-MAIL:
m.berners@siegen-stadt.de



Dirk Burgmann
Hauptbrandmeister

Sachbearbeiter Technische Dienste

PSA / Kleiderkammer

Beschaffung PSA

RAUM:
C01 (EG- FW)
TELEFON:
(0271) 404-4765
E-MAIL:
d.burgmann@siegen-stadt.de



Michael Dilling
Hauptbrandmeister

Sachbearbeiter Technische Dienste

Fahrzeug- und Geräteinstandhaltung

RAUM:
01 (C- FW)
TELEFON:
(0271) 404-4741
E-MAIL:
m.dilling@siegen-stadt.de

Das Sachgebiet Technik

Das Sachgebiet ist für die gesamte Fahrzeug- und Gerätetechnik zuständig.

Zu den Aufgaben des Sachgebietes gehören:

  • Ersatz- und Neubeschaffung von Fahrzeugen und feuerwehrtechnischen Geräten
  • Technische Abnahme von Neuanschaffungen
  • Sicherstellung der technischen Einsatzbereitschaft der Fahrzeuge
  • Technische Überprüfung des Fahrzeugparks
  • Einweisung von Einsatzpersonal an Nutzfahrzeugen und Aggregaten
  • Leitung des Geräteprüfwesens
  • Unfallsachbearbeitung
  • Überwachung des Fahrzeug- und Geräteverteilungsplanes
  • Überwachung und Kontrolle der Fahrzeugbeladung
  • Führen der KFZ-Akten und -Briefe
  • An- und Abmeldungen von Fahrzeugen
  • Dienstaufsicht über die feuerwehreigene Werkstatt
  • Zentrale Beschaffung von Maschinen, Material und Werkzeugen
  • Materialverwaltung

Beschaffung von Fahrzeugen

Beginnend mit der Entwicklung eines Leistungsverzeichnisses oder Angebotsabfrage, der Auftragsvergabe sowie einer mittlerweile notwendigen technischen Baubetreuung, Endabnahme und Einweisung der Endanwender und Werkstätten kann eine Beschaffung durchaus einen mehrmonatigen oder sogar einen mehrjährigen Zeitraum benötigen. Durch die vielfältigen Anforderungen ist interdisziplinäres Arbeiten im Team mit weiteren Mitarbeitern der Feuerwehr und Stadtverwaltung sowie mit den beteiligten Auftragnehmern eine wichtige Voraussetzung für die Durchführung einer technisch-taktisch sinnvollen und gleichzeitig wirtschaftlichen Beschaffungsmaßnahme.

Werkstatt Allgemeine Geräteprüfung

Die allgemeine Geräteprüfung umfasst alle Geräte, welche im Einsatzdienst benötigt werden und nicht von anderen Werkstätten betreut werden. Dies beginnt mit Rettungsleinen über Leitern bis hin zu hydraulischen Rettungsgeräten für die technische Unfallhilfe.

Im DGUV Grundsatz 305-002 „Prüfgrundsätze für Ausrüstung und Geräte der Feuerwehr“ heißt es dazu: „Diese wiederkehrenden Prüfungen sind im wesentlichen Sicht-, Funktions- und Belastungsprüfungen, bei denen der Zustand der Einsatzmittel Beschädigungen, Verschleiß, Korrosion oder sonstigen Veränderungen beurteilt sowie die Vollständigkeit und Wirksamkeit der Sicherheitseinrichtungen festgestellt wird.“

Zu den Fahrzeugen und Ausstattungen

Kleiderkammer

In der Kleiderkammer der Feuerwehr Siegen werden die Einsatz- sowie Dienstkleidung der folgenden Kräfte verwaltet und bestellt: 

  • Für die hauptamtlichen Einsatzkräfte der Feuer- und Rettungswache: Tagesdienst, Wachabteilung, Praktikanten
  • Für die Einsatzkräfte der Freiwilligen Feuerwehr Siegen
  • Für die Kinder- und Jugendfeuerwehr Siegen
  • Fachberatung 
  • Für die Rettungshundestaffel der Feuerwehr Siegen
  • Spezielle Rettung aus Höhen und Tiefen
  • Für den Musikzug der Feuerwehr Siegen  
  • Unterstützungsabteilung

Alle neu eingetretene Feuerwehrangehörige werden hier eingekleidet, bzw. bei Austritt aus der Feuerwehr ausgekleidet.

Eine Neueinkleidung dauert etwa 1 Stunde und sollte angemeldet sein, um einen reibungslosen Ablauf zu gewährleisten. Auch aufwendige Tausch- und Änderungswünsche bitten wir telefonisch vorher anzumelden.

Wo befindet sich die Kleiderkammer?
Die Kleiderkammer der Feuerwehr Siegen hat Ihre Räume im Erdgeschoss der Feuer- und Rettungswache Siegen. Der Zugang befindet sich am Personaleingang.

Wann hat die Kleiderkammer geöffnet?

Nach Terminabsprache:
Montag bis Donnerstag von 8:00 - 16:00 Uhr
Freitag von 8:00 - 13:00 Uhr
Ansprechpartner:
Dirk Burgmann
TELEFON:
(0271) 404-4765

Die Kleiderkammer ist außerhalb der Dienstzeit in Absprache mit dem Wachabteilungsleiter

 (0271 404-4730) zu erreichen.

Reinigen der Einsatzkleidung

Hierbei ist auf die Kontaminationsverschleppung zu achten. Das Waschen in einer im
privaten Haushalt befindlichen Waschmaschine ist wegen der Kontaminationsverschleppung
generell verboten.
Die Kleidung ist in Kunststoffsäcke zu verstauen. Im Sack ist sichtbar ein Zettel mit der
Aufschrift „Einheit "....." “ einzulegen.
Der Sack wird mit Hilfe eines Kabelbinders verschlossen.

Für die Reinigung und zur Zuordnung ist es wichtig, dass die Brandschutzkleidung namentlich erfasst ist.


Die Reinigung der Brandschutzbekleidung  erfolgt durch eine professionelle,
zertifizierte Waschmaschine auf der Feuer- und Rettungswache. Die Schutzkleidung aller Einsatzkräfte wird durch ein Mitarbeiter der Wachabteilungen gewaschen, imprägniert und anschließend zum Ausgaberaum verbracht.

Zur Reinigung ist die Brandschutzkleidung wie folgt vorzubereiten:
Jacke:
   o Taschen leeren
   o Karabinerhaken aus der Jacke entfernen (sofern möglich)
   o Rückenschilder entfernen
   o Sämtliche Klettverschlüsse und Reißverschlüsse schließen
Hose:
   o Taschen leeren
   o Kniepolster entfernen (sofern möglich)
   o Sämtliche Klettverschlüsse und Reißverschlüsse schließen
Handschuhe:
   o Handschuhe zusammen haken
Brandschutzhaube/Hollandtuch:
   o Brandschutzhauben/Hollandtücher sind z.B. mit Anhängern oder ähnlichen Hilfsmitteln
kenntlich zu machen

Rückkehr der gereinigten Kleidung
Die gereinigte Einsatzkleidung wird dann im Ausgaberaum zwischen Kleiderkammer und Werkstatt nach Einheiten sortiert und aufgehangen. 

Bei der Abholung ist auf folgendes zu achten:
   o Prüfung der Bekleidung auf Vollständigkeit 
   o Prüfung der Bekleidung nach EN 469 sowie DGUV Grundsatz 305-002
   o Dokumentation der Reinigung in MP-Feuer / Nachweis
   o Zuweisen der Bekleidung an die entsprechende Personen


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